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Oldman
Anmeldedatum: 26.11.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 26.11.2008, 01:33 Titel: Siemens-Nixdorf Aktien |
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Hatte 15 SNI-Aktien und wurde 1992 im Verhältnis 6:1 von Siemens abgefunden. Meine Hausbank hat mir seinerzeit mitgeteilt, dass "Aktionäre, die von diesem Abfindungsangebot Gebrauch machen, in den Genuss einer Nachbesserung kämen, sofern vom Gericht eine höhere Abfindung festgesetzt werden sollte. Der Abfindungsanspruch selbst hat 30 Jahre Bestand" Nun bin ich auf ein rechtskräftiges Urteil des OLG Düsseldorf aus dem Jahre 2003 gestoßen, in dem der Abfindungsanspruch auf das Verhältnis 13:3 erhöht wurde.
Habe bei meiner Bank vor ca. 4 Wochen angefragt, die erbeten Daten durchgegeben und bisher nichts gehört. Zufällig wurde der Berater auf der Straße getroffen und darauf angesprochen fragte er, ob ich die Unterlagen noch hätte, dass man da aber wohl nichts mehr machen könne.
Ich bin der Meinung, dass ich eine Nachbesserung erhalten müßte, aber mein Anspruch nach dem OLG-Urteil aus dem Jahre 2003 nun Ende 2008 verjähren könnte und die Bank auf Zeit spielt, bis die Verjährung eingetreten ist (schriftlich habe ich noch nichts gemacht).
Habe nun die Frage, ob mir jemand beantworten kann, ob ich einen Anspruch auf Nachbesserung habe, und bei wem konkret der Anspruch deffinitiv geltend gemacht werden muß, damit sich der hierfür Zuständige später nicht auf Verjährung berufen kann. Hätte meine Bank nicht nach dem Urteil von sich aus tätig werden müssen?
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